Der Kanton Aargau gleicht die sogenannte kalte Progression aus. Von einer kalten Progression spricht man, wenn Arbeitnehmende trotz Lohnerhöhung aufgrund der Teuerung keine reale Kaufkraftsteigerung erhalten, sie aber dennoch wegen des progressiven Tarifverlaufs höhere Steuern bezahlen müssen. Aufgrund der aktuellen Teuerung werden die Einkommens- und Vermögens- sowie Quellensteuertarife auf die Steuerperiode 2024 hin angepasst und die Sozialabzüge (Kinder-, Unterstützungs-, Invaliden- und Betreuungsabzug) entsprechend erhöht.