Mit der Annahme der Steuergesetzrevision 2022 werden die Pauschalabzüge jährlich an die kantonale mittlere Prämie der Krankenpflege-Grundversicherung angepasst. Diese ist im Kanton Aargau um rund 8,66 Prozent gestiegen. Der Abzug wird deshalb per 1. Januar 2024 auf 6'800 für verheiratete Personen beziehungsweise 3'400 Franken für die übrigen Steuerpflichtigen erneut erhöht. Damit können 400 respektive 200 Franken mehr abgezogen werden als noch im letzten Jahr.