Als abzugsfähige Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, gelten Aufwendungen für Massnahmen, welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen. Beispiele: Ersatz Oel-Heizung durch Wärmepumpe, Fensterersatz, energetische Dach- und Fassadensanierung, etc..