Abgezogen werden können die Krankheits- und Unfallkosten der steuerpflichtigen Person und der von ihr unterhaltenen Personen, soweit die steuerpflichtige Person diese Kosten selber trägt und diese 5% des Reineinkommens übersteigen. Als Krankheits- und Unfallkosten gelten nur Aufwendungen, die der körperlichen, geistigen und psychischen Gesundheit dienen.