Der Kanton Aargau übernimmt die Neuregelung gemäss Berufskostenverordnung der ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung) ab dem 1. Januar 2022. Neu wird bei privat genutzten Geschäftsfahrzeugen ein Privatanteil von 0.9% pro Monat, resp. 10.8% pro Jahr des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer) berechnet. Der Mindestbetrag beträgt Fr. 150.- pro Monat oder Fr. 1‘800.- im Jahr. Damit entfällt die Berechnung eines geldwerten Vorteils aus der Nutzung des Geschäftsfahrzeuges für den Arbeitsweg.